Antworten auf Ihre
wichtigsten Fragen.
Kosten, Dauer, Architektenpflicht und Leistungsphase 4 einfach erklärt – damit Sie Ihr Bauvorhaben realistisch einschätzen können.

Die folgenden Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder bauordnungsrechtliche Einzelfallprüfung. Für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem Bauvorhaben nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Projekt-Check.
Was kostet ein Bauantrag?
Die Kosten für einen Bauantrag setzen sich in der Regel aus zwei Bausteinen zusammen: dem Honorar für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI) und den amtlichen Gebühren des zuständigen Bauamts.
Das Planungshonorar richtet sich vor allem nach Größe, Komplexität, Bestandssituation und den erforderlichen Fachnachweisen Ihres Vorhabens – die genauen Preisfaktoren erläutern wir ausführlich auf unserer Preise-Seite. Die behördlichen Gebühren sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde, meist orientieren sie sich an den Rohbaukosten des Vorhabens.
Weil pauschale Preisangaben Ihrem individuellen Projekt selten gerecht werden, erstellen wir Ihnen nach einer kostenfreien Erstprüfung ein verbindliches Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten. Jetzt Projekt-Check anfragen.
Ist ein Architekt für den Bauantrag Pflicht?
Für die meisten Bauvorhaben – etwa Neubauten, Anbauten, Aufstockungen oder wesentliche Umbauten – schreiben die Landesbauordnungen eine sogenannte Bauvorlageberechtigung vor. Bauvorlageberechtigt sind in der Regel Architekten sowie bauvorlageberechtigte Bauingenieure, die in die entsprechende Liste ihrer Architekten- bzw. Ingenieurkammer eingetragen sind.
Für einzelne, klar umgrenzte Vorhaben sehen manche Bundesländer Ausnahmen von der Bauvorlageberechtigung vor. Da sich die Regelungen und Schwellenwerte je nach Bundesland unterscheiden, lohnt sich vorab immer eine individuelle Prüfung Ihres konkreten Vorhabens.
Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer ist kaum möglich: Sie hängt von der Auslastung der zuständigen Behörde, der Art des Verfahrens, dem Umfang des Vorhabens und – ganz besonders – von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Je nach Bundesland und Verfahrensart können außerdem gesetzliche Bearbeitungsfristen gelten.
In der Praxis reicht die Spanne von wenigen Wochen bei einfachen, vollständigen Anträgen bis zu mehreren Monaten bei komplexeren Vorhaben oder Rückfragen der Behörde. Vollständige, prüffähige Unterlagen sind der wirksamste Hebel, um Verzögerungen zu vermeiden – unseren detaillierten Prozess dazu finden Sie auf der Ablauf-Seite.
Was ist die Leistungsphase 4 (LP4)?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) unterteilt die Objektplanung in neun Leistungsphasen. Die Leistungsphase 4 – die Genehmigungsplanung – umfasst die Erarbeitung und Zusammenstellung aller bauordnungsrechtlich erforderlichen Unterlagen für die Einreichung und Genehmigung Ihres Bauvorhabens.
Sie folgt auf die Entwurfsplanung (LP3), in der die grundsätzliche Gestaltung festgelegt wird, und geht der Ausführungsplanung (LP5) voraus, die für die konkrete Bauausführung benötigt wird. Wir haben uns auf genau diese Leistungsphase spezialisiert – mehr dazu auf unserer Leistungen-Seite.
Gibt es genehmigungsfreie Bauvorhaben?
Ja – abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung können bestimmte kleinere Vorhaben, etwa manche Nebenanlagen, verfahrensfrei sein. Verfahrensfrei bedeutet dabei nicht automatisch, dass keine baurechtlichen Vorgaben gelten, sondern lediglich, dass kein förmliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und teilweise von der jeweiligen Gemeinde abhängen, empfehlen wir vor Baubeginn immer eine kurze, unverbindliche Prüfung Ihres Vorhabens – gerne im Rahmen unseres kostenfreien Projekt-Checks.